EBA: Dalheim - Grenze/NL stillgelegt
20/04/18 17:11 Abgelegt in:Eiserner Rhein
Das Eisenbahnbundesamt (https://www.eba.bund.de) hat mit Brief vom 09.03.2018 DB Netz darüber informiert, dass der Streckenabschnitt Dalheim (km 20,051) - Dalheim-Grenze/NL (km 21,260) nunmehr stillgelegt ist. DB Netz selbst hat am 18.07.2017 beim EBA die Stilllegung beantragt. Als Grund wird angegeben, dass sich nach einer Ausschreibung vom 13.04.2017 kein Käufer für diesen Streckenabschnitt gefunden hat. Nun gut, wer sollte diesen Abschnitt auch kaufen oder pachten? DB Netz hat als Begründung angegeben, dass "den Kosten für die Vorhaltung des Streckenabschnitts … keine Erlöse gegenüber" stehen. Auch dass braucht einen nicht wundern. Obwohl, welche Kosten wird DB Netz gehabt haben? Auf diesem Abschnitt wurde doch nichts gemacht, Bäume und Sträucher wuchsen munter im Gleisbett.
Die Stilllegung bedeutet allerdings nicht, dass eine Wiederaufnahme des Bahnbetriebes ausgeschlossen ist. Wikipedia schreibt hierzu: "Auch nach einer Streckenstilllegung bleibt die Eisenbahninfrastruktur gemäß § 38 Baugesetzbuch (BauGB) Betriebsanlage dem Fachplanungsrecht des AEG (Allgemeinen Eisenbahngesetz) unterworfen. Damit steht die Trasse planungsrechtlich weiterhin ausschließlich für Bahnbetriebszwecke zur Verfügung und darf nicht für andere Zwecke überplant werden. Eine Wiederinbetriebnahme kann ohne erneuten Planfeststellungsbeschluss erfolgen; auf einer stillgelegten Strecke sind z. B. Erkundungsfahrten zur Wiederinbetriebnahme mit Nebenfahrzeugen möglich."
Sehr wahrscheinlich hat ProRail auf der anderen Seite der Grenze diese Entscheidung auch schon vernommen. Dies könnte der Grund für den Rückbau der Strecke auf niederländischer Seite sein.
Es ist sehr schade, dass diese Strecke, der schon 2005 ein hohes Potential im grenzüberschreitenden Personennahverkehr attestiert wurde, keine Lobby beiderseits der Grenze hat.
Kleine Randnotiz: im EBA-Brief wird mehrfach zwischen "Dalheim" und "Dahlheim" hin und hergesprungen …
Die Stilllegung bedeutet allerdings nicht, dass eine Wiederaufnahme des Bahnbetriebes ausgeschlossen ist. Wikipedia schreibt hierzu: "Auch nach einer Streckenstilllegung bleibt die Eisenbahninfrastruktur gemäß § 38 Baugesetzbuch (BauGB) Betriebsanlage dem Fachplanungsrecht des AEG (Allgemeinen Eisenbahngesetz) unterworfen. Damit steht die Trasse planungsrechtlich weiterhin ausschließlich für Bahnbetriebszwecke zur Verfügung und darf nicht für andere Zwecke überplant werden. Eine Wiederinbetriebnahme kann ohne erneuten Planfeststellungsbeschluss erfolgen; auf einer stillgelegten Strecke sind z. B. Erkundungsfahrten zur Wiederinbetriebnahme mit Nebenfahrzeugen möglich."
Sehr wahrscheinlich hat ProRail auf der anderen Seite der Grenze diese Entscheidung auch schon vernommen. Dies könnte der Grund für den Rückbau der Strecke auf niederländischer Seite sein.
Es ist sehr schade, dass diese Strecke, der schon 2005 ein hohes Potential im grenzüberschreitenden Personennahverkehr attestiert wurde, keine Lobby beiderseits der Grenze hat.
Kleine Randnotiz: im EBA-Brief wird mehrfach zwischen "Dalheim" und "Dahlheim" hin und hergesprungen …