Eisenbahn in Mönchengladbach

Geschichte und Betrieb in und um Mönchengladbach

Konzession 1874

Ausfertigung der Konzession des Preußischen Königs Wilhelm an die Bergisch-Märkische Eisenbahn zum Betrieb der Strecke von Mönchengladbach bis zur Grenze bei Dalheim vom 23. Mai 1874 (Quelle: Landesarchiv NRW Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, Bestand BR 1002 Nr. 12)

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„Wir Wilhelm
von Gottes Gnaden König von Preußen etc.

Nachdem die Bergisch-Märkische Eisenbahn-Gesellschaft den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von M.Gladbach nach der Preußisch-Niederländischen Landesgrenze zum Anschlusse an die von dort nach Antwerpen concessionierte Eisenbahn beschlossen hat, wollen Wir ihr unter den nachstehenden Bedingungen zu dieser Erweiterung ihres Unternehmens Unsere landesherrliche Genehmigung, sowie das Expropriationssrecht und das Recht zur vorübergehenden Benutzung fremder Grundstücke nach Maßgabe der allgemeinen gesetzlichen Vorschriften hierdurch ertheilen.

I.
Die Gesellschaft ist den Bestimmungen des Staats-Vertrages unterworfen, welcher mit der Königlich Niederländischen Regierung über den Bau und Betrieb dieser Bahn abzuschließen ist.

II.
Bezüglich der Militair-Post-und Telegraphen-Verwaltung kommen die mit der Gesellschaft für ihre übrigen Bahnanlagen getroffenen Vereinbarungen auch für die in Rede stehende Bahn zur Anwendung. Auch bleibt die Gesellschaft bezüglich dieser letzteren Bahnstrecke den Be............ in Ansehung der Militair-Post- und Telegraphenverwaltung erlassen sind, oder noch erlassen werden. Gegenüber der Zollverwaltung ist die Eisenbahn-Gesellschaft verpflichtet, außer der ihr gesetzlich obliegenden Beschaffung der nöthigen Abfertigungs- und Niederlage-Räume die nach dem Ermessen der Zollverwaltung erforderlichen Dienstwohnungen auf ihre Kosten zu erbauen, wogegen ihr die von den Zollbeamten zu leistenden, nach dem Reglement für fiskalische Wohnungen zu bemessenden Mieths-Abzüge überwiesen werden.

III.
Die Gesellschaft ist verpflichtet, die gedachte Bahn innerhalb der von Unserem Handels-Ministerium nach Anhörung der Gesellschafts-Vorstände festzustellenden Baufrist betriebsfähig herzustellen, auch allen Anordnungen, welche wegen polizeilicher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter getroffen werden, nachzukommen und die aus diesen Anordnungen etwa erwachsenden Ausgaben, insbesondere auch die durch etwaige Anstellung eines besonderen Polizei-Aufsichts-Personals entstehenden Kosten zu tragen.

IV.
Auf die neue Bahnstrecke sollen ferner die Statuten und Statut- Nachträge der Bergisch-Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft, der Betriebs-Überlassungs-Vertrag vom 23. August 1850 und dessen Ergänzungen, die in dem Vertrage über den Bau und Betrieb der Ruhr-Sieg-Eisenbahn vom 13./14. Februar 1856 wegen Verteilung der ...... teln und der ..... wendung finden. Die gegenwärtige Urkunde ist ...... zu Düsseldorf und Aachen auf Kosten..... lichen; eine Anzeige von dieser landesherrlichen ...... Gesetz-Sammlung aufzunehmen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Wiesbaden, den 23ten Mai 1874

(L.S.) gez. Wilhelm
ggez. Camphausen Graf zu Eulenburg
Dr. Leonhardt Dr. Falk G. von Kameke Zugleich für das Ministerium der landwirtschaftlichen Angelegenheiten
Dr. Achenbach

Concession

für die Bergisch-Märkische Eisenbahn- Gesellschaft zum Bau und Betrieb einer Eisenbahn von M.Gladbach nach der Preußisch-Niederländischen Landesgrenze zum Anschlusse an die von dort nach Antwerpen concessionierte Eisenbahn.
deren Urschrift an das Geheime Staats-Archiv
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Im Auftrage ...
Ausfertigung“

Die Unterzeichnenden waren:
Otto Camphausen, preuß. Finanzminister; Graf Friedrich zu Eulenburg, Innenminister; Dr. Leonhardt, Staats- und Justizminister; Dr. Falk, Kulturminister; Georg Arnold Karl von Kameke, Kriegsminister; Dr. Achenbach, Minister für landwirtschaftliche Angelegenheiten.